Die Bestattungsart ist ein wichtiger Schritt. Wenn vom Verstorbenen kein Wunsch geäußert wurde oder vorab keine Regelungen getroffen wurden, müssen die Angehörigen eine Entscheidung fällen.
So wird bei der Erdbestattung der Verstorbene im Sarg in einem Wahl- oder Reihengrab der Erde übergeben. Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam im Sarg in einem Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne, beispielsweise ebenfalls in einem Wahl- oder Reihengrab, einem anonymen Grab oder einem Baumgrab, beigesetzt.
Die Feuerbestattung ist dabei Voraussetzung für verschiedene Bestattungsformen. Dazu gehört auch die Baumbestattung wie beispielsweise im FriedWald® Rheinau, mit dem wir von Fichtner Bestattungen zusammenarbeiten. Bei einer Seebestattung wird ebenfalls eine Urne mit der Asche des Verstorbenen dem Meer übergeben. Darüber hinaus ist bei einer Naturbestattung oder Diamantbestattung eine vorherige Einäscherung notwendig. Das Gleiche trifft auf den meisten Friedhöfen zudem auf anonyme Bestattungen zu.