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Darauf sollten Sie im Todesfall achten

Ein Trauerfall trifft uns häufig unerwartet oder nach scheinbar endloser Leidenszeit. Wenn dieser eintritt, sind dennoch einige erste Schritte zu beachten:

Wenn ein Angehöriger oder ein Ihnen nahestehender Mensch zu Hause verstorben ist, ist unmittelbar der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst unter Telefon 116 117 zu benachrichtigen. Dieser stellt den Tod fest und füllt den notwendigen Totenschein aus. Das Gleiche geschieht in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz.

An uns als Bestatter muss der Verstorbene nicht sofort übergeben werden. Sie können ihn selbstverständlich auch mehrere Stunden aufbahren, um Abschied zu nehmen. Dennoch ist es empfehlenswert, einen Bestatter unverzüglich zu informieren.

Bevor Sie einen Bestatter hinzuziehen, müssen Sie jedoch prüfen, ob vom Verstorbenen eine Bestattungsvorsorge getroffen wurde. Sollte das der Fall sein, ist der mit dem Bestattungsvorsorgevertrag beauftragte Bestatter zu informieren.

Sind diese ersten Schritte getan, ist anschließend das zuständige Standesamt beziehungsweise Einwohnermeldeamt über den Sterbefall zu informieren, das anhand des Totenscheins die notwendige Sterbeurkunde ausstellt. Das können wir von Fichtner Bestattungen allerdings in Absprache mit Ihnen ebenfalls erledigen.

Wenn wir Sie bei diesem Schritt unterstützen sollen, benötigen wir hierfür:

  • den Personalausweis
    sowie:
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten die Heirats- und die Sterbeurkunde
  • und falls vorhanden: Grabdokumente bzw. den Bestattungsvorsorgevertrag.

Sollten Unterlagen nicht nicht auffindbar sein, unterstützen wir Sie ebenfalls bei den notwendigen Schritten.
Darüber hinaus sollten Sie an Versicherungen sowie dazugehörige Unterlagen denken. Hierzu zählen

  • die Rentenversicherungsnummer

  • die Versichertenkarte der Krankenkasse
  • evtl. der Nachweis des Versorgungsamtes

  • evtl. der Nachweis der Berufsgenossenschaft oder der landwirtschaftlichen Alterskasse

  • evtl. die Mitgliedsnachweise von Gewerkschaften

  • evtl. Versicherungspolicen von Sterbegeld- und Lebensversicherungen

Denken Sie zudem an folgende Dinge:

  • Sind Haustiere und Pflanzen versorgt?
  • Ist der Arbeitgeber informiert?
  • Können Dienstleistungen (Strom, Wasser, Telefon, Zeitungen) bereits gekündigt werden?
  • Sind Bankaufträge zu stornieren (wofür vorerst ein Anruf genügt)?
  • Muss die Wohnung gekündigt werden?
  • Sind alle Wohnungsschlüssel vorhanden?
  • Muss die Post umbestellt werden?
  • Ist das KFZ sicher abgestellt?
  • Kann der Erbschein bereits beantragt und das Testament eröffnet werden?